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8. Dezember 2020

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Unfall mit Todesfolge: Der Fahrer wird nicht bestraft

Vor einem Jahr starb in Bergdietikon eine Fussgängerin, als sie von einem Auto überrollt wurde. Nun ist das Strafverfahren abgeschlossen.

Es war der Montag, 16. Dezember 2019, kurz nach 12 Uhr, auf einer Bergdietiker Quartierstrasse. Ein 93-jähriger Schweizer Autofahrer übersieht eine Fussgängerin. Er überfährt sie. «Trotz sofortigen Rettungsmassnahmen durch Ersthelfer und die Sanität verstarb die 89-jährige Fussgängerin auf der Unfallstelle», teilt die Kantonspolizei Aargau vier Stunden nach dem Unfall mit. Dem Autolenker entzieht sie vorläufig den Führerausweis. Zur Klärung des Unfallhergangs eröffnet die Staatsanwaltschaft Baden ein Verfahren. Dieses ist mittlerweile abgeschlossen, sagte gestern Fiona Strebel, Sprecherin der Aargauer Oberstaatsanwaltschaft, auf Anfrage der «Limmattaler Zeitung».

Der Tod kam im Rückwärtsgang

«Die Ermittlungen haben gezeigt, dass der Rentner langsam auf einer Quartierstrasse rückwärts fuhr, während seine Ehefrau zu Fuss voranging und ihm den Weg wies. Aus unbekannten Gründen stürzte die Ehefrau und wurde danach vom Auto überrollt», sagt Strebel.

Die Staatsanwaltschaft Baden hat das Verfahren gegen den Autofahrer im August rechtskräftig und ohne Strafe eingestellt. Gestützt auf Artikel 54 des Strafgesetzbuchs, wie Strebel sagt. «Der Ehemann war durch die unmittelbaren Folgen des tragischen Unfalls, nämlich den Verlust seiner Ehefrau, so schwer betroffen, dass eine Bestrafung unangemessen gewesen wäre.»

Der 93-Jährige wohnt im Kanton Zürich, bestätigt Strebel die Vermutung der «Limmattaler Zeitung». Das Strassenverkehrsamt darf aus gesetzlichen Gründen nicht angeben, ob es dem Mann den Führerausweis endgültig entzog oder nicht.

Limmattaler Zeitung vom 2. Dezember 2020 (David Egger; Bild: Tele M1/BRK News)

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