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Amtliche Publikationen

Eine Liste der aktuellen Baugesuche finden Sie unter www.bergdietikon.ch/baugesuche zusammengefasst.


Baugesuchspublikation Im Schlittental 3

(06.02.2025) Neuer Eingang

Bauherrschaft
Stiftung für altersgerechtes Wohnen, Schlittental 3, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Neuer Eingang

Parzelle-Nr.
888

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
6. Februar bis 10. März 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 6. Februar 2025, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Steinackerstrasse 12

(30.01.2025) Carport und Sitzplatzüberdachung (bereits ausgeführt)

Bauherrschaft
Francesco Aggiato, Steinackerstrasse 12, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Carport und Sitzplatzüberdachung (bereits ausgeführt)

Parzelle-Nr.
2380

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
30. Januar bis 3. März 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 30. Januar 2025, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Raistrasse 32

(16.01.2025) Schwimmbecken

Bauherrschaft
Sandro Bosshard, Raistrasse 32, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Schwimmbecken

Parzelle-Nr.
2236

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
16. Januar bis 17. Februar 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 16. Januar 2025, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Langenmoos 137

(09.01.2025) Wärmepumpe

Bauherrschaft
Mirta und Daniel Huber, Langenmoos 137, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Wärmepumpe

Parzelle-Nr.
1516

Lage


Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung

Auflagefrist
9. Januar bis 10. Februar 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 9. Januar 2025, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Bergstrasse 39

(09.01.2025) Gartennutzung (bereits bestehend)

Bauherrschaft
Tina Häusermann, Bergstrasse 39, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Gartennutzung (bereits bestehend)

Parzelle-Nr.
1024

Lage


Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung

Auflagefrist
9. Januar bis 10. Februar 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 9. Januar 2025, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Hausmattstrasse 13

(09.01.2025) Sichtschutz

Bauherrschaft
Ursula Russo, Hausmattstrasse 13, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Sichtschutz

Parzelle-Nr.
1840

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
9. Januar bis 10. Februar 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 9. Januar 2025, Gemeinderat

Beschlüsse Wintergemeindeversammlung

(29.11.2024) Hier finden Sie die Resultate der Abstimmungen an der Gemeindeversammlung. Bei der Sanierung der K 412 obsiegte ein Gegenantrag eines Stimmberechtigten.

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) des Kantons Aargau werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2024 wie folgt veröffentlicht:

1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2024; Genehmigt

2. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Bauer, Martin; Genehmigt

3. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Sörgel, Dagmar und Jarno; Genehmigt

4. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Thurmüller, Oliver und Carmen; Genehmigt

5. Sanierung K412 (Kirchstrasse - Chelle IO), Verpflichtungskredite für den
a) Dekretsbeitrag für die Strassensanierung unter der Bedingung des Beibehalts der bestehenden Fussgängerstreifen bei den geplanten Querungshilfen in der Gesamthöhe von CHF 4’092’200; Genehmigt (Gegenantrag)
b) Ersatz der Strassenbeleuchtung in der Gesamthöhe von CHF 297’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt
c) Ausbau der Bushaltestellen Bernold in der Gesamthöhe von CHF 157’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt
d) Ersatz der Trinkwasserleitung in der Gesamthöhe von CHF 242’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt
e) Bau der Abwasserleitungen in der Gesamthöhe von CHF 1’637’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt

6. Sanierung Kirchstrasse, Verpflichtungskredite für den
a) Bau eines Trottoirs in der Gesamthöhe von CHF 120’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt
b) Ersatz der Trinkwasserleitung in der Gesamthöhe von CHF 150’000, zuzüglichausgewiesenen Teuerung; Genehmigt
c) Neubau der Abwasserleitung und die Umnutzung in eine Sauberwasserleitung Gesamthöhe von CHF 300’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt

7. Industriestrasse (Abschnitt Wiesentalstrasse - K127), Zusatzkredit
a) Ersatz des Deckbelages und die Erneuerung der Strassenbeleuchtung in der Gesamthöhe von CHF 270’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt
b) Ersatz der Trinkwasserleitung in der Gesamthöhe von CHF 375’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt

8. Budget 2025 mit einem unveränderten Steuerfuss von 84%; Genehmigt


Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung gemäss Ziffer 1 sowie 5 bis 8 unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung in der Limmattaler Zeitung am Donnerstag, 5. Dezember 2024 von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Auf der Gemeindekanzlei kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Referendumsbegehren ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Vor Beginn der Frist dürfen keine Unterschriftenlisten unterzeichnet werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2025

Die an der Einwohnergemeindeversammlung unter den Ziffern 2 und 4 gefassten Beschlüsse sind abschliessend, weil das Bundesgericht Urnenabstimmungen über Einbürgerungen als verfassungswidrig erklärt hat.

Gemeinderat Bergdietikon

Baugesuchspublikation Unterzelgstrasse

(14.11.2024) Neubau Einfamilienhaus

Bauherrschaft
Steffen und Alessandra Schreijäg, Im Lägi 5, 8700 Küsnacht ZH

Bauobjekt
Neubau Einfamilienhaus

Parzelle-Nr.
2238

Lage


Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung

Auflagefrist
14. November bis 16. Dezember 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 14. November 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Oberer Schönenberg

(14.11.2024) Erschliessung oberer Schönenberg (Strasse, Abwasser, Wasser und AEW)

Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Bergdietikon, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Erschliessung oberer Schönenberg (Strasse, Abwasser, Wasser und AEW)

Parzelle-Nr.
73, 413, 1760

Lage


Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung

Auflagefrist
14. November bis 16. Dezember 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 14. November 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Kindhauser- /Baltenschwilerstrasse

(14.11.2024) Sanierung Bushaltestellen

Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Bergdietikon, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Sanierung Bushaltestellen

Parzelle-Nr.
1043, 1627, 1481

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
14. November bis 16. Dezember 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 14. November 2024, Gemeinderat

Amtliche Publikationen sind auf dieser Seite während 90 Tagen sichtbar.

Weitere Infos

Bekanntmachungen

Abstimmungsresultate
Die Abstimmungsresultate über den Urnengang vom 9. Februar 2025 liegen vor. > mehr...

Stelle in der Schulsozialarbeit
Für die Primarschule Bergdietikon suchen wir eine/-n Schulsozialarbeiter/-in (45-55%) > mehr...

Gesamterneuerungswahlen 2025
Gemeinderat tritt zur Wiederwahl an. > mehr...

Gesamterneuerungswahlen 2025
Bekanntgabe Wahltermine > mehr...

Seniorenzentrum Hintermatt
Verhandlungen weiter im Gang > mehr...

Rechtskraft GV-Beschlüsse
Alle Beschlüsse sind in Rechtskraft erwachsen. > mehr...

Winterdienst auf Gemeindestrassen
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Veranstaltungen

So, 16. Feb., 10.00 Uhr
Gottesdienst Ref. Kirchgemeinde

Mi, 19. Feb., 13.30 Uhr
Religion 1. KlasseKath. Kirchgemeinde

Do, 20. Feb., 14§--17 Uhr
Spiel- und KaffeetreffSchlittental

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