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Friedensrichteramt
Im Zivilverfahren werden Streitsachen aus dem Privatrecht entschieden. Schlichtungsgesuche für Geldforderungen, Erbstreitigkeiten, Nachbarstreitigkeiten, Vereinsrechtsstreitigkeiten etc. sind beim Friedensrichteramt Kreis IV Wettingen einzureichen. (Der Kreis IV umfasst die Gemeinden Bergdietikon, Killwangen, Neuenhof, Spreitenbach, Wettingen und Würenlos.)
Nicht zuständig ist das Friedensrichteramt bei Streitsachen aus dem Miet- und Arbeitsrecht sowie bei Ehescheidungen. Hierfür bestehen eigene Schlichtungsstellen beim Bezirksgericht Baden (Mietgericht, Arbeitsgericht Familiengericht).
Zur Beantwortung von Rechtsfragen stehen verschiedene unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen zur Verfügung. Eine Liste davon finden Sie auf der Website des Aargauischen Anwaltsverbands.
Nicht zuständig ist das Friedensrichteramt bei Streitsachen aus dem Miet- und Arbeitsrecht sowie bei Ehescheidungen. Hierfür bestehen eigene Schlichtungsstellen beim Bezirksgericht Baden (Mietgericht, Arbeitsgericht Familiengericht).
Eine generelle Info-Broschüre zum Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Website des Friedensrichterverbands.
Das Formular für ein Schlichtungsgesuch finden Sie unter www.betreibungsamt-ag.ch.
Das Formular für ein Schlichtungsgesuch finden Sie unter www.betreibungsamt-ag.ch.
Eingaben |
Friedensrichteramt Kreis IV Rathaus 5430 Wettingen |
Geschäftsführender Friedensrichter |
Christian Oberholzer Tel. 079 663 87 12 |
Friedensrichterin |
Andrea Kleger |
Friedensrichter |
André Burkart |


